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Im Gegensatz zu Kaufhausdetektiven und Wachmännern benötigt der Wirtschaftsdetektiv sowie der Privatdetektiv ein hohes Ausbildungsniveau und umfangreiche spezielle Kenntnisse.
Hier hat Ihnen SGI einiges zu bieten:

  • Ausbildung der ZAD zum geprüften Detektiv.
  • BWL-Studium (Betriebsintern)
  • Diplom-Verwaltungswirt-Polizei (FH)

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Detektivdienstleistungen sind komplexe Dienstleistungen.
Grundsätzlich handelt es sich bei Abschluss eines Vertrages zwischen SGI und dem Auftraggeber um einen Dienstleistungsvertrag gem. § 611 ff BGB.
Da SGI ein Dienstleister ist, werden die erbrachten Leistungen entsprechend § 611 ff BGB berechnet.
Das bedeutet, es werden die erbrachten Stunden des Ermittlers und die gefahrenen Kilometern abgerechnet.
Nicht in Zeit und Kilometern erfaßbare Leistungen und Kosten, wie z.B. Recherchegebühren werden nach tatsächlichem Anfall in Rechnung gestellt.


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Wir halten uns bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die Empfehlung des Bundesverband Deutscher Detektive e.V.
 
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Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalles notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erreichen waren, was durch Vorlage eines Ermittlungsberichtes und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. (OLG München, 18.06.1993, AZ 11 W 1592/93)

 

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